einheitlichere Schulbildung

Grundgesetzänderung: Schulbildung soll Bundessache werden

Bildung, von frühkindlicher Bildung und Erziehung über Schul-, Berufs- und Hochschulbildung, sowie auch Weiterbildung soll zur Sache des Bundes werden.

Der Bund soll für die einzelnen Bereiche Rahmenregelungen und essentielle Lerninhalte festlegen, sowie die Finanzierung sicherstellen. Ziel ist eine Vereinheitlichung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland um Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Chancengleichheit herzustellen. Der Bund überlässt den Ländern mögliche Gestaltungsspielräume, solange die Vergleichbarkeit der Abschlüsse gegeben ist und ein weitestgehender Problemloser Umzug zwischen den Bundesländern möglich ist.

Dafür ist eine Grundgesetzänderung erforderlich: Die Bildungspolitik soll in Artikel 74 GG Absatz 1 dergestalt aufgenommen werden, dass Nummer 33 entsprechend erweitert wird.

Problembeschreibung

In Deutschland finden 16 verschiedene Schulsysteme eine Anwendung, hinzu kommt erschwerend, dass viele Bundesländer zusätzlich die Systeme ständig wechseln (Beispiel: G8/G9). Daraus folgt eine unnötige Belastung für Kinder, die das Bundesland aufgrund eines Umzugs wechseln müssen und oftmals ein Jahr wiederholen müssen oder gar die Schulform ändern müssen.
Durch die stark variierenden Leistungsanforderungen beim Abitur je nach Bundesland sind Abschlüsse kaum vergleichbar. Daraus folgt Ungerechtigkeit bei der Zulassung zu zulassungsbeschränkten Studiengängen, die meist nach dem Kriterium der Abiturnote erfolgt.

Erklärung und Spezifikation der Problematik

Um Bildungspolitik zu definieren, muss zunächst einmal eine Definition des Begriffs „Bildung“ erfolgen. Die UNESCO definiert Bildung als „eine organisierte und dauerhafte Form der Kommunikation mit dem Ziel, Lernerfolg zu realisieren“ (UNESCO 1997). Bildungspolitik umfasst dementsprechend alle Strukturen, Prozesse und Inhalte, die diese Kommunikation von öffentlicher Seite gestalten.

Im Zuge der Globalisierung, nicht nur im wirtschaftlichen Bereich, sondern in allen Bereichen der Gesellschaft, ist es nicht länger tragbar, dass ein so wichtiges Grundrecht des Menschen wie die Bildung einer „Kleinstaaterei“ überlassen bleibt. Hier ist es also dringend erforderlich, eine Regelung aus den 40er Jahren des vergangenen Jahrhunderts den Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen. Um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein, ist Bildung eine wichtige Voraussetzung. Sie muss von daher auf staatlicher Ebene und schließlich auf europäischer Ebene in ihren Inhalten und Strukturen den Erkenntnissen der letzten Jahrzehnte Rechnung tragen.

Eine einheitliche deutsche Bildungspolitik gibt es nicht. Um z.B. EU-Vorgaben umzusetzen, müssen in 16 Bundesländern sowie auf Bundesebene die entsprechenden Ministerien und Parlamentsausschüsse tätig werden. Darüber hinaus werden Institutionen wie Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK), Kultusministerkonferenz (KMK), Bund-Länder-Konferenz für Bildungsplanung (BLK) und deren Untergremien aktiv. Das ist ein ausgesprochen komplizierter und langwieriger Prozess, bei dem oft nur wenig zufriedenstellende Ergebnisse erzielt werden.

Forderungen

Gefordert wird eine Grundgesetzänderung. Konkret geht es um zwei Artikel im Grundgesetz, zum einen Artikel 30 GG. 

Dieser besagt: “Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.” 

Artikel 70 GG besagt überdies: 

“(1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.”

(2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemisst sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung.

Gefordert wird also, dass dem Bund die Gesetzgebungsbefugnis verliehen wird, was die Bildungspolitik betrifft. Dies ist nur über die Grundgesetzänderung möglich.

Kosten

Aufgrund dieser Initiative entstehen zunächst keine direkten Kosten. Jedoch verlagern sich alle Kosten, die dem Schulsystem anhängen, von den einzelnen Ländern auf den Bund.